- Startseite
- 1&1 ORAN
- Gerichtsentscheidung nach Klage: 1&1 baut Europas…
Gerichtsentscheidung nach Klage: 1&1 baut Europas modernstes 5G-Netz

Die Deutsche Telekom scheitert mit dem Versuch, die Vermarktung des ersten auf dem 1&1 Netz realisierten 5G-Produktes verbieten zu lassen.
Das Landgericht Koblenz hat in einem Verfahren, das die Deutsche Telekom gegen 1&1 angestrengt hat, in zentralen Punkten zu Gunsten von 1&1 entschieden und die Anträge der Deutschen Telekom insofern abgewiesen.
Unmittelbar nach Inbetriebnahme des 1&1 Mobilfunknetzes auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie hat die Deutsche Telekom ein gerichtliches Verfahren gegen 1&1 angestrengt, dessen Urteil verkündet wurde. Demnach muss 1&1 zwar Details zur Netzabdeckung in seiner werblichen Darstellung geringfügig klarstellen (z.B. durch Verweise in Fußnoten). Jedoch ist die Deutsche Telekom mit dem Versuch gescheitert, die Vermarktung des ersten auf dem 1&1 Netz realisierten 5G-Produktes verbieten zu lassen. Auch folgte das Gericht nichtdem Telekom-Antrag, 1&1 den Bau des modernsten 5G-Netzes Europas abzusprechen. Dem ausführlichen und gut belegten Vortrag von 1&1, dass das Unternehmen auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie Europas modernstes Mobilfunknetz errichtet, hatte die Telekom keine Argumente entgegenzusetzen, die das Gericht überzeugen konnten.
Im Dezember 2022 hatte 1&1 erfolgreich das erste Open RAN Europas in Betrieb genommen. Eine technologische Meisterleistung, die zeigt, wie innovativ cloudbasierte Mobilfunknetze heutzutage sein können. 1&1 bleibt fest entschlossen, ein viertes, besonders innovatives Mobilfunknetz in Deutschland zu errichten.
Verhinderungsstrategie von Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone
Der Versuch der Deutschen Telekom, den Markteinstieg von 1&1 gerichtlich verbieten zu lassen, reiht sich in vielzählige Bestrebungen der etablierten Mobilfunknetzbetreiber ein, den Start eines wettbewerbsfähigen vierten Mobilfunknetzes zu behindern und ihr Oligopol zu schützen. Deutschland ist das einzige große EU-Land mit nur drei Mobilfunknetzen. Um diesen Status zu erhalten, versuchten Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica bereits vor der 5G-Frequenzvergabe 2019, die u.a. den Weg für einen wettbewerbsfähigen vierten Mobilfunknetzbetreiber ebnen sollte, mit gerichtlichen Eilanträgen die Durchführung der Auktion juristisch zu verhindern. Auch bei der Gewährung von National Roaming und zuletzt bei der Mitnutzung von Mobilfunkstandorten, die von sogenannten Tower Companies bereitgestellt werden, setzte sich die Verhinderungsstrategie der drei großen europäischen Netzbetreiber fort.
Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz erging unter dem Aktenzeichen 4 HK O 1/23 und ist noch nicht rechtskräftig.