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National Roaming als Notwendigkeit für den Markteintritt

Auch 1&1 benötigt wie international üblich National Roaming, damit bereits bei Markteintritt eine bundesweite Netzabdeckung erreicht wird.
Die Bundesnetzagentur hatte im Rahmen der Vergabe der 5G-Frequenzen ein Verhandlungsgebot zur Gewährung von National Roaming vorgesehen, um einem Neueinsteiger auch während des Aufbaus eine bundesweite Netzabdeckung zu ermöglichen. Unter anderem nutzt die Deutsche Telekom National Roaming in den USA. Und in Deutschland nutzte Telefónica/O2 während ihres Markteinstiegs 11 Jahre lang das Netz der Deutschen Telekom. Entsprechend war und ist National Roaming auch für 1&1 von zentraler Bedeutung, um das vierte deutsche Mobilfunknetz in Betrieb nehmen zu können. Das Verhandlungsgebot der Bundesnetzagentur hatten alle Netzbetreiber mit unzureichenden und zeitlich stark verzögerten Angeboten unterlaufen. Daher musste 1&1 die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter anrufen.
Ein Einschreiten der Bundesnetzagentur hat sich erst dadurch erledigt, dass die EU-Kommission Telefónica nach über zwei Jahren Verhandlungen auf Basis einer parallelen Fusionsauflage zu einer Nachbesserung ihres Angebotes verpflichtet hat und im Mai 2021 ein National Roaming-Vertrag zwischen Telefónica und 1&1 endlich zustande kam. Im 3. Quartal 2023 wird Telefónica 1&1 plangemäß National Roaming zur Verfügung stellen. Anschließend wir überall dort, wo es in den Jahren des Netzaufbaus noch keinen 1&1 Netzempfang gibt, für 1&1-Kunden unmerklich, automatisch auf Antennen von Telefónica umgeschaltet.
Was ist National Roaming?
Der Begriff „National Roaming“ bezeichnet die Zusammenarbeit von verschiedenen nationalen Netzanbietern mit dem Ziel, die Netzqualität für die Endnutzer zu verbessern. Konkret sollen durch diese Maßnahme sogenannte graue Flecken von der Landkarte verschwinden. Bei grauen Flecken handelt es sich um Gebiete, in denen es bereits Netzabdeckung gibt, diese allerdings nicht parallel von allen Netzbetreibern bereitgestellt wird und somit nicht allen Nutzern und Nutzerinnen zur Verfügung steht. Für die Anwender bedeutet National Roaming konkret, dass sie neben dem Mobilfunknetz ihres Anbieters auch das Mobilfunknetz anderer Betreiber verwenden können.
National Roaming in Deutschland
Bundesweites Roaming ist wichtig, um Neueinsteigern den Markteintritt zu erleichtern. In einer Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2018 heißt es beispielsweise zum Bedarf an National Roaming: „Ein Neueinsteiger kann ein bundesweites Netz nicht kurzfristig, sondern nur sukzessive aufbauen. Wie auch im Rahmen der Kommentierung bestätigt, dürfte ein Neueinsteiger mit Blick auf ein bundesweites Geschäftsmodell aber darauf angewiesen sein, seinen Kunden von Anfang an eine möglichst bundesweite Mobilfunkabdeckung bereitzustellen.”